04.12.2017
Genehmigungsbescheid der Firma R.D.M. Arnsberg GmbH
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid der Firma R.D.M. Arnsberg GmbH, Hellefelder Straße 51, 59821 Arnsberg vom 14.11.2017 gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Karton durch Erhöhung der Produktionsleistung von 720 t/d auf 950 t/d bekannt gemacht.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken für die Zellstoff- und Papierindustrie“ (2015).
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