Genehmigungsbescheid für die Firma REMONDIS Medison GmbH, Lünen
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274, ber. S. 3753), zuletzt geändert am 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771, 2773), wird der Genehmigungsbescheid gemäß § 16 BImSchG für die Firma REMONDIS Medison GmbH, Brunnenstr. 138, 44536 Lünen, vom 19.06.2018, zur wesentlichen Änderung des Abfallzwischenlagers mit Abfallbehandlungsanlagen (Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen) durch Erhöhung der Lagerkapazität durch zusätzliche Stellplätze für Wechselbrücken und weitere Änderungen in 44536 Lünen, Brunnenstraße 138, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 166, öffentlich bekanntgemacht.
Maßgeblich ist das BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen vom August 2006.
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