13.03.2019
Genehmigungsbescheid für die Firma Franz Trippe GmbH, Schmallenberg
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) wird der Genehmigungsbescheid der Firma Franz Trippe GmbH, 57392 Schmallenberg, vom 12.03.2019 gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur zeitweiligen Lagerung und zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen bekanntgegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung“ von August 2018.
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