16.03.2019
Genehmigungsbescheid der Firma bitop AG, Witten
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013
(BGBl. I S. 1274) - in der zurzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG der Firma bitop AG, Stockumer Str. 28, 58453 Witten vom 08.03.2019 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen (hier: 15 Tonnen Ectoin® und 10 Tonnen Glycoin® pro Jahr) … durch … biochemische oder biologische Umwandlung in industriellem Umfang, in dem bereits baurechtlich genehmigten und errichteten Gebäudekomplex am Standort in 44263 Dortmund, Carlo-Schmid-Allee 5, bekannt gemacht.
Das „BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien“ ist vom Dezember 2005.
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