05.04.2019
Genehmigungsbescheid der Firma Rheinkalk Grevenbrück GmbH, Lennestadt
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a Nr. 1 u. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird der Genehmigungsbescheid der Firma Rheinkalk Grevenbrück GmbH, Siegener Straße 1, 57368 Lennestadt zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Brennen von Dolomit bekanntgegeben.
Das für diese Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken in der Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie" vom Mai 2010.
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