Genehmigungsbescheid für die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) wird der Genehmigungsbescheid gemäß § 16 BImSchG für die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH, Friedrich-Ebert-Straße 59, 59425 Unna, vom 26.04.2019, zur wesentlichen Änderung des Kompostwerkes durch Errichtung und Betrieb eines neuen Grünschnittannahmebunkers, Anpassung des Abfallartenkataloges, Anpassung des Abfallmengengerüstes und Anpassung der Betriebs- und Öffnungszeiten in 58730 Fröndenberg, Ostbürener Straße, Gemarkung Ostbüren, Flur 5, Flurstück 228, öffentlich bekanntgemacht.
Maßgeblich ist das BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen vom August 2018.
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