13.08.2019
Genehmigungsbescheid der Firma Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG, Balve
Genehmigungsbescheid der Firma Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG vom 15.07.2019 gemäß §§ 6 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von sehr giftigen, giftigen und brandfördernden Stoffen oder Zubereitungen sowie zur Abfalllagerung- und –behandlung am Standort in 58802 Balve, Glärbach 2, Gemarkung Balve, Flur 5, Flurstück 386
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über Beste Verfügbare Techniken für die Abfallbehandlung“ von 2018.
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