Demokratiebildung
Die Demokratiebildung ist in der Landesverfassung NRW und im Schulgesetz verankert. Sie kann nicht auf den Unterricht in Gesellschaftslehre bzw. Politik beschränkt werden. Ziel ist die Erziehung als mündige Bürger*in in einer demokratischen Gesellschaft. Die Interkulturelle Schulentwicklung wird vor dem Hintergrund der Neuzuwanderung von Geflüchteten und Arbeitsmigrant*innen nach Deutschland und vor allem nach NRW auf allen Ebenen von Schule und Schulaufsicht vorangetrieben.
Auftrag lt. Schulgesetz und Landesverfassung NRW
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
vom 15. Februar 2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2020
Erster Teil: Allgemeine Grundlagen
Erster Abschnitt: Auftrag der Schule
§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele.
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.
Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat einen gleichlautenden Beschluss gefasst. (Siehe unter Downloads).
Zitat aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018
2. Ziele und allgemeine Grundsätze
Kinder und Jugendliche brauchen ein Wertesystem, in dem sie sich orientieren können. Schule ist dafür verantwortlich, ihnen eines zu vermitteln, das den freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechten entspricht. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht nur Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliche Willkür. In den Grundrechtsbestimmungen verkörpern sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch eine objektive Wertordnung. Die Menschenwürde ist die wichtigste Werteentscheidung des Grundgesetzes. Sie kommt allen Menschen allein schon kraft ihres Menschseins zu und ist unantastbar. Somit ist auch Schule kein wertneutraler Ort. Das pädagogische Handeln in Schulen ist von demokratischen Werten und Haltungen getragen, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes und aus den Menschenrechten ableiten lassen.
Beutelsbacher Konsens
Die Demokratische Bildung orientiert sich an den Leitlinien des Beutelsbacher Konsens:
- Überwältigungsverbot
- Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen
- Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, […]
Siehe Informationen zum Thema im Internet.
Demokratiebildung / Politische Bildung in der Bezirksregierung Arnsberg
Ziel der politischen Bildung ist es, systematische Kenntnisse über das demokratische System zu vermitteln und Kompetenzen für politisches Handeln zu stärken, um Schüler*innen zu mündigen Staatsbürger*innen zu erziehen.
Akteur*innen der politischen Bildung sind in erster Linie die Lehrkräfte an den Allgemeinbildenden Schulen und den Beruflichen Schulen.
Aufgabe der Bezirksregierung ist es, die Schulen in dieser Aufgabe zu beraten, zu unterstützen und Impulse für die Implementation einer wirksamen Politischen Bildung an Schule zu geben.
Die Interkulturelle Schulentwicklung
Die interkulturelle Schulentwicklung beschäftigt sich mit Deutsch als Zielsprache, mit der Durchgängigen Sprachbildung (inklusive dem Sprachsensiblen Fachunterricht) und der Demokratiebildung. Dieser Schulentwicklungsprozess, der die kulturelle Vielfalt der Schüler*innen in den Fokus nimmt, wird mit dem Fortbildungsangebot „Interkulturelle Schulentwicklung – Demokratie Gestalten“ initiiert und fortwährend unterstützt.
Integration durch Bildung (in der Bezirksregierung Arnsberg)
Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte werden in Deutsch als Zielsprache gefördert. Die lebensweltliche Mehrsprachigkeit wird durch das Zusatzangebot im Herkunftsprachlichen Unterricht (HSU) gefördert, weil die Schüler*innen, die die Sprache des Herkunftslandes (der Eltern) in Wort und Schrift beherrschen, nachweislich einen höheren Bildungserfolg im deutschen Bildungssystem haben. Die obere Schulaufsicht für Integration durch Bildung erarbeitet ein Rahmenkonzept für die Schulische Integration. Sprachbildungsnetzwerke werden für alle Schulformen aufgebaut. Die Generalist*innen steuern die Ressourcen wie. Z.B. die Integrationsstellen und die Stellen für den HSU.
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