Bezirksregierung
Arnsberg
05.11.2018
Erörterungstermin für neue Höchstspannungsfreileitung

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Siegen-Oberschelden

Der Erörterungstermin für den Neubau der Höchstspannungsfreileitung findet mit den betroffenen Einwendern, den Behörden und Verbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am 26. November 2018 in der Attendorner Stadthalle statt.

Der Erörterungstermin für den Neubau der Höchstspannungsfreileitung findet mit den betroffenen Einwendern, den Behörden und Verbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange am 26. November 2018 in der Attendorner Stadthalle statt.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in den letzten Tagen die Einladungen für den Erörterungstermin an die Beteiligten übersandt. Erörtert werden die über 300 Einwendungen zum beantragten Neubau des rund 37 km langen Abschnitts von Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz in Siegen-Oberschelden. Sollten nicht alle Einwendungen an einem Tag behandelt werden können, so ist eine Verlängerung des Erörterungstermins um zwei Tage möglich.

Der Planungsraum der Trasse verläuft durch den Kreis Olpe mit den Städten Attendorn, Olpe, Lennestadt und den Gemeinden Kirchhundem und Wenden sowie durch den Kreis Siegen-Wittgenstein mit den Städten Kreuztal, Siegen und Freudenberg. Bei dem von der Amprion GmbH beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Teilabschnitt des Vorhabens Nr. 19 des Energieleitungsausbaugesetzes, welches den Neubau der 380-kV-Stromleitung von Dortmund nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz vorsieht. Für dieses Vorhaben ist der Bedarf verbindlich im Energieleitungs¬ausbaugesetz festgestellt worden, weil unter anderem durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung ein erheblicher Ausbaubedarf bei den Stromleitungen bundesweit besteht. 

Die Einwender erhalten in dem Erörterungstermin die Gelegenheit, ihre Einwendungen mit der Vorhabenträgerin, den beteiligten Behörden, den Naturschutzverbänden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungsbehörde zu erörtern. Da der Erörterungstermin nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht öffentlich ist, müssen für den Zutritt zum Erörterungstermin entsprechende Ausweise oder Vollmachten vorgelegt werden. Die mit der Eingangskontrolle erhobenen persönlichen Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert.

Die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet ist am 3. November 2018 erfolgt.