Bezirksregierung
Arnsberg
12.11.2018
Neue Veranstaltungsreihe

Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht am 7. November

Das Bauplanungsrecht ist eine interessante und zugleich komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie. Häufige Gesetzesänderungen und umfangreiche Rechtsprechung erfordern eine stetige Auseinandersetzung, um die Regelungen rechtssicher anwenden zu können.

Das Bauplanungsrecht ist eine interessante und zugleich komplexe und anspruchsvolle Rechtsmaterie. Häufige Gesetzesänderungen und umfangreiche Rechtsprechung erfordern eine stetige Auseinandersetzung, um die Regelungen rechtssicher anwenden zu können.

Die Bezirksregierung Arnsberg will die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk dabei unterstützen. Gleichzeitig soll der fachliche Austausch zwischen den Kommunen sowie zwischen der Bezirksregierung und den Kommunen gefördert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung eine neue Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen – die Arnsberger Gespräche zum Städtebaurecht. Am 7. November 2018 fand die Auftaktveranstaltung mit dem Thema „Rechtsfragen der Innenentwicklung“ statt.

Zunächst begrüßte Peter Fröhlich, Hauptdezernent des Dezernats 35 bei der Bezirksregierung Arnsberg, die fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und leitete in die Veranstaltung ein. Dabei erörterte er vor allem die Zielsetzungen der Veranstaltungsreihe – Information und Austausch. Anschließend übernahm Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Schink, Staatssekretär a.D. das Wort und referierte zu verschiedenen Fragen rund um die Innenentwicklung. Die Thematik gewinnt seit Jahren an Bedeutung – sei es aufgrund des demografischen Wandels und der anhaltend hohen Flächeninanspruchnahme oder aufgrund rechtlicher Vorgaben und Möglichkeiten. Prof. Dr. Schink thematisierte in seinem Vortrag unter anderem die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ sowie den ebenfalls in 2017 neu eingeführten § 13b Baugesetzbuch. Dabei legt er ein besonderes Augenmerk auf die rechtlichen Anforderungen, die von den planenden Kommunen zu beachten sind.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion und Nachfragen wurden die unterschiedlichen lokalen Herausforderungen im Umgang mit dem rechtlichen Instrumentarium deutlich.

Das kostenfreie Angebot richtet sich an die 83 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk sowie – je nach Thema – auch an die sieben Kreise. Die nächste Veranstaltung ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen. Die Kommunen und Kreise werden rechtzeitig darüber informiert.