05.11.2019
Ausnahmegenehmigung der Fa. Portlandzementwerk Wittekind Hugo Miebach SöhneKG, Erwitte
Auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird die Zulassung von Ausnahmen gem. § 24 Abs. 1 der 17. BImSchV vom 10.10.2019 für die Fa. Portlandzementwerk Wittekind Hugo Miebach Söhne KG, Hüchtchenweg 1, 59597 Erwitte, bekannt gemacht.
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