Gymnasiale Oberstufe und Abiturverfahren
Schullaufbahnberatung und Regelung von Sonderfällen
Die Bezirksregierung Arnsberg berät Schulen und Lernende der Gymnasialen Oberstufe sowie deren Eltern in Bezug auf Sonderfälle und spezielle Fälle der Laufbahnberatung, die über die allgemeine Laufbahnberatung in den Schulen hinausgehen. Die Beratung der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich "Gymnasiale Oberstufe" bezieht sich zum einen auf Sonderregelungen bezüglich der Aufnahme in die Gymnasiale Oberstufe.
Ebenso werden Ausnahmeentscheidungen zur Sicherung von Schullaufbahnen durch die obere Schulaufsicht immer dann getroffen, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung keine konkreten Bestimmungen festlegt. Dies gilt z. B. bei der Wiedereingliederung von Schüler*innen nach langfristigen Erkrankungen.
Ein weiterer Bereich der Beratung sind Laufbahnfragen bei längeren Auslandsaufenthalten sowie mit Schulwechseln verbundene Umzüge. Die obere Schulaufsicht berät die Schulen auch bei Fragen hinsichtlich des Wechsels von der Sekundarstufe I in die Gymnasiale Oberstufe.
Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe und im Abiturverfahren
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen in der gymnasialen Oberstufe obliegt den Schulleitungen, während Nachteilsausgleiche für das Abiturverfahren ausschließlich durch die Obere Schulaufsicht genehmigt werden dürfen. Nachteilsausgleiche werden stets auf individuell vorliegende Benachteiligung abgestimmt, insofern berät die Bezirksregierung Arnsberg Schul- und Oberstufenleitungen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Nachteilsausgleichen im Abiturverfahren.
Abiturverfahren
Die Vorgaben und Informationen zum Abiturverfahren werden vom Schulministerium veröffentlicht und liegen den Schulen vor. Die Bezirksregierung Arnsberg berät Schul- und Oberstufenleitungen bei Fragen zur Umsetzung der Vorgaben. Darüber hinaus werden Schulen bei der Durchführung des Abiturverfahrens unterstützt, so z.B. bei der Besetzung von Fachprüfungsausschüssen.
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