Bezirksregierung
Arnsberg
20.11.2018
Förderung für Freilichtbühnen

Regierungspräsident übergibt Bescheide

Gleich drei Projekte, bei denen Freilichtbühnen des Regierungsbezirkes Arnsberg im Mittelpunkt stehen, können jetzt mit Mitteln aus dem Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

Gleich drei Projekte, bei denen Freilichtbühnen des Regierungsbezirkes Arnsberg im Mittelpunkt stehen, können jetzt mit Mitteln aus dem Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

Regierungspräsident Hans Josef Vogel übergab die Bescheide am Donnerstag, 15. November, an Vertreter der Freilichtbühnen Hamm Heessen, Herdringen und des Verbandes Deutscher Freilichtbühnen e.V.

Die Freilichtbühne im Arnsberger Ortsteil Herdringen investiert in Ton und Beleuchtungssysteme und erhält hierfür Fördermittel in Höhe von 90.500 Euro. Auch die Die Westfälischen Freilichtspiele e.V. Waldbühne Heessen in Hamm sowie der Verband Deutscher Freilichtbühnen e.V. erhalten Fördermittel für die Verbesserung der technischen Infrastruktur.

Regierungspräsident Hans Josef Vogel: „Die Förderung insbesondere der technischen Infrastruktur kultureller Institutionen und Projekte in unserer Region ist ein dringendes Erfordernis. Die großartigen künstlerischen Leistung, die auf den Freilichtbühnen erbracht werden, verdienen es, ins „rechte Licht“ gerückt zu werden, z.B. durch eine professionelle und technische anspruchsvolle Lichttechnik, wie sie mit den jetzt frei gegebenen Fördermitteln möglich wird.“

Aus dem Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur standen für den Regierungsbezirk Arnsberg insgesamt gut 800.000 Euro zur Verfügung mit denen insgesamt 56 Projekte unterstützt werden.

Info:

Investitionsfonds kulturelle Infrastruktur (IkI)   

Das Land gewährt im Haushaltsjahr Zuwendungen für Maßnahmen, die sich mit Investitionen zur Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur nordrhein-westfälischer Kultureinrichtungen aller Kunstsparten befassen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Erstausstattung, Erneuerung oder Erweiterung der nichttechnischen und vor allem der technischen, dabei besonders der digitalen Ausstattung solcher Einrichtungen, um sie für künftige Aufgaben zu rüsten und zukunftsfähig zu machen. Dabei kommt Anträgen aus dem ländlichen Raum eine wesentliche Bedeutung zu. Ziel der Förderung ist es, Innovationen zu ermöglichen, Kulturangebote zu erweitern und i.S. von Teilhabe neue Zielgruppen zu erschließen. Grundsätzlich förderungswürdig sind u.a. Investitionen in

  • die technische, insbesondere digitale Ausstattung von Kultureinrichtungen, wie Ausstellungs-, Bühnen-, Veranstaltungs- Projektions- und Filmtechnik,
  • die Modernisierung von Ton- und Beleuchtungssystemen (LED-Technik),
  • Anschaffungen für Produktion, Distribution und Vermittlung,
  • die Anschaffung von Mobiliar, Musikinstrumenten und spartenbezogener Ausstattung,
  • die Ausrüstung von Seminarräumen etc.,
  • die Schaffung von barrierefreien Präsentationsmöglichkeiten für z.B. Sehbehinderte und Gehörlose bzw. ähnliche zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung geeignete Projekte.