Bezirksregierung
Arnsberg

Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem BImSchG

Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sehr weitgehend für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften zuständig. Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist jedoch die Bezirksregierung Arnsberg die zuständige Behörde.

Die Bezirksregierung ist für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderungen und zum Betrieb, sowie für die Überwachung von ca. 1900 besonders umweltrelevanten Anlagen zuständig.

Im Wesentlichen handelt es ich hierbei um alle Anlagen innerhalb eines Betriebsbereiches nach § 1 der Störfall Verordnung (12. BImSchV) sowie die folgenden Anlagen nach der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV):

Abfallentsorgungsanlagen

Nummern 8.4 bis 8.15 der 4. BImSchV

Abfallverbrennungsanlagen

Nummern 8.1 bis 8.3 der 4. BImSchV

Chemieanlagen

Nummern 4.1 bis 4.10 der 4. BImSchV

Chemikalienläger

Nummern 9.1 bis 9.8, 9.12 bis 9.35 und 9.37 der 4. BImSchV

Energieanlagen und Kraftwerke

Nummern 1.1, 1.5, 1.10 bis 1.14 der 4. BImSchV

Holz-, Papier- und Spanplattenanlagen

Nummern 6.1 bis 6.3 der 4. BImSchV

Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlung

Nummern 3.1 - 3.10, 3.13 und 3.16 der 4. BImSchV

Sprengstoffbetriebe

Nummer 10.1 der 4. BImSchV

Steine, Erden, Zement, Kalk und Glas

Nummern 2.3, 2.4, 2.6, 2.8 - 2.11 der 4. BImSchV