Gefahrstoffe im Unterricht
Der sachgerechte Umgang mit Gefahrstoffen und die sichere Handhabung von Geräten und Einrichtungen im Unterricht sind absolut notwendige Voraussetzungen, um Gefahren für Lernende und Lehrende zu vermeiden.
Zur Umsetzung dieser Verordnungen hat das Schulministerium die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen" erlassen.
In NRW hat das Schulministerium die Schulleiter*innen zu Verantwortlichen für den Arbeitsschutz gemacht. Sie können die ihnen obliegenden Aufgaben in genau festzulegendem Umfang auf eine zuverlässige und fachlich geeignete Lehrkraft schriftlich übertragen.
Detaillierte Informationen zur Sicherheit im Unterricht können den „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW)“ entnommen werden. Dieser Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 8. Mai 2020 kann neben weiteren Informationen unter
heruntergeladen werden.
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