Lehrkräfteversetzung, Versetzung in andere Bundesländer
Versetzungen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen
Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, am landesweiten Versetzungsverfahren teilzunehmen. Der Versetzungstermin in diesem Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen ist stets der 01.08. eines Jahres
Zusätzlich gibt es noch ein Rückkehrverfahren für Lehrkräfte die ein Jahr oder länger in Beurlaubung waren zum 01.02. und 01.08. eines Jahres.
Eine Versetzung in diesen Verfahren ist laufbahngleich innerhalb der Lehrbefähigung möglich. Das bedeutet, dass die Versetzung nur innerhalb der gleichen Einstiegsämtergruppe und nur an eine Schulform möglich ist, die von dem individuellen Lehramtsstudium umfasst ist. Im Falle von Menschen mit Seiteneinstieg ohne Lehramtsbefähigung ist eine Versetzung regelmäßig innerhalb der gleichen Schulstufe möglich.
Versetzungsanträge und Rückkehranträge sind über das Portal www.oliver.nrw.de zu stellen.
Weitere Hinweise finden Sie unter www.oliver.nrw.de.
Versetzungen in andere Bundesländer
Lehrkräfte, die sich bereits unbefristet im Dienste Nordrhein-Westfalens befinden, können am Ländertauschverfahren teilnehmen oder mit einer Freigabe an Bewerbungsverfahren anderer Länder teilnehmen.
Das Lehrertauschverfahren ist fristgebunden und findet immer zum 1. August eines Jahres teil. Einige Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, nehmen auch am Verfahren zum 1. Februar teil.
Die Anträge auf Ländertausch sind über das Portal www.oliver.nrw.de zu stellen, die Anträge auf Freigabe können in einem Anschreiben an das Dezernat 47.1.3 gerichtet werden. Die Anträge sind stets der Schulleitung vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oliver.nrw.de
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