Schulverwaltungsassistenz
In einem Pilotprojekt im Regierungsbezirk Arnsberg wurde seit dem Frühjahr 2007 der Einsatz von Schulverwaltungsassistent*innen (SVA) erprobt. Zum 01.01.2008 wurde das Projekt landesweit ausgedehnt. Seit dem 01.01.2009 sind die Schulverwaltungsassistenten*innen, die zuvor vom LPEM an die Bezirksregierung abgeordnet waren, zur Bezirksregierung versetzt und den jeweiligen Schulen zur Dienstleistung zugewiesen worden. Der Einsatz erfolgt an allen Schulformen.
Im Frühjahr 2011 wurde das Projekt „Schulverwaltungsassistenz“ durch die Firma Prognos evaluiert. Das Projekt wurde insgesamt positiv bewertet. Die Schulen haben von der Schulverwaltungsassistenz profitiert, die Schulverwaltungsassistenten*innen leisten gute und wertvolle Arbeit. Die Ergebnisse sind im Prognos-Abschlussbericht zusammengefasst.
Durch den Erlass des MSW NRW vom 18.09.2013 ist der Projektstatus der „Schulverwaltungsassistenz“ beendet. In diesem Grundlagen-Erlass sind die allgemeinen dienstrechtlichen und organisatorischen Regelungen erfasst.
Seit dem Jahr 2019 sind auch wieder Neueinstellungen und Versetzungen im Bereich der Schulverwaltungsassistenzen möglich.
Ausführungen zu Zuständigkeiten in dienstrechtlichen Fragen können dem Informationsblatt entnommen werden.
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