Unfallzeige und Anerkennung als Dienstunfall
Nach einem Dienstunfall hat die Beamtin/der Beamte eine Anzeige über einen Dienstunfall oder Schadensfall auszufüllen. Dieser Unfallanzeige ist eine vom Arzt ausgefüllte Ärztliche Bescheinigung für die Anerkennung eines Dienstunfalls beizufügen. Beide Vordrucke sind zwingend vorgeschrieben und umgehend auf dem Dienstweg der personalaktenführenden Dienststelle –Dezernat 47.4DU- Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.
Weiterhin ist eine Zeugenaussage, sowie bei Wegeunfälle eine Skizze des Dienstweges und der Unfallstelle beizufügen.
Vor dem Antritt einer Dienstreise ist dringend auf die Einholung einer Dienstreisegenehmigung zu achten und ebenfalls beizufügen.
Weitere Hinweise:
- Unvollständige Unfallanzeigen, also auch solche bei denen die geforderten Anlagen fehlen, werden zurückgesandt und sind vervollständigt wieder einzureichen.
- Achten Sie bitte darauf, dass der Untersuchungsbefund des Arztes in unfallbedingte Befunde und unfallunabhängige Befunde differenziert ist.
Zeugenaussagen bzw. Kopie der Unfallmeldung bzw. Anzeige der Polizei, Dienstunfähigkeitsbescheinigungen beifügen..
- Wegen der Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall ergeht nach Prüfung der Unfallanzeige und der eingereichten Unterlagen ein entsprechender Bescheid.
Gegebenenfalls sind auch Regressansprüche gegen Dritte zu prüfen.
- Anträge auf Gewährung von Sachschadensersatz sind innerhalb einer Ausschussfrist von drei Monaten zu stellen.
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