Genehmigungsbescheid für die Firma Stratmann Städtereinigung GmbH & Co. KG, Bestwig
Auf Grundlage des § 10 Absatz 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), wird der Genehmigungsbescheid der Firma Stratmann Städtereinigung GmbH & Co. KG, 59909 Bestwig, vom 05.02.2020 gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Wertstoffsortieranlage, Brilon (Anlage zur Sortierung von nicht gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten) bekanntgegeben.
Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung“ von August 2018.
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