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Dienstreisegenehmigung für Schulpsychologische Kräfte
Hier finden Sie den aktuellen und standardisierten Dienstreiseantrag. Nutzen Sie bitte für Dienstreiseanträge ausschließlich diesen Vordruck.
Dem Antrag fügen Sie bitte grundsätzlich entsprechende Belege z.B. Einladungen bei, da ohne diese keine Bearbeitung erfolgen kann.
Beachten Sie ebenfalls, dass der Antrag spätestens 10 Arbeitstage vor Antritt der Dienstreise bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen soll.
Anfallende Reisekosten können u. U. von Dezernat 12 der Bezirksregierung Arnsberg erstattet werden.
Den ausgefüllten Dienstreiseantrag können Sie per Post oder E-Mail an die zuständigen Sachbearbeiter*innen (siehe Kontaktdaten auf dieser Seite) senden.
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