Bezirksregierung
Arnsberg
Blick auf Schubladen mit Hängeregistermappen

Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung

Wenn Sie einer Wohnsitzzuweisung nach § 12a AufenthG unterliegen und innerhalb von Nordrhein-Westfalen oder von Nordrhein-Westfalen in ein anderes Bundesland umziehen möchten, können Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Aufhebungs- oder Änderungsantrag stellen.

Für eine Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzzuweisung muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Wochenstunden und ein Nettoeinkommen von 810 EUR (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
  • Ausbildung
  • Studium
  • Integrationskurs, Berufssprachkurs, Qualifizierungsmaßnahme zur Berufsanerkennung, Weiterbildungsmaßnahme
  • Kernfamilie (Ehegatt*in, eingetragene*r Lebenspartner*in, minderjährige Kinder) lebt an einem anderen Ort
  • Humanitäre Gründe oder integrationsrelevante Umstände (Härtefall)

Persönliche Vorsprachen sind nicht möglich und beschleunigen Ihr Verfahren nicht.