Regionales Kultur Programm für Hellweg, Sauerland und Südwestfalen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Kultureinrichtungen, Kommunen sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen.
Was wird gefördert?
Das Regionale Kultur Programm (RKP) ist ein Förderprogramm zur Stärkung der Kultur in den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei fördert es zum einen die Strukturentwicklung in den Regionen, zum anderen regt es innovative Projektentwicklungen an.
Typisch für die regionale Kulturarbeit sind:
- Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung der kulturellen Strukturen und der Sicherung der kulturellen Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung oder Arbeitsteilung in der Region dienen,
- Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des regionalen Informationsaustausches und der Vernetzung von Kommunikationssystemen in der Region dienen,
- Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des Zugangs zu Kulturereignissen und der Entwicklung eines auf die jeweilige Region bezogenen Kulturmarketings dienen,
- Koordinierte und kooperative kulturelle Qualifizierungsmaßnahmen,
- Projekte, die neue Wege und Formen der Zusammenarbeit von Kultur und Wirtschaft in der Region aufzeigen,
- Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut (bewegliche und unbewegliche Kulturgüter),
- Projekte, die durch die Verbindung von Kultur mit anderen Sach-/Aufgabengebieten wie z. B. der Stadtentwicklung, dem Denkmalschutz, der Wirtschaft, dem Tourismus, dem Sport, der Jugendpflege, der städtischen und regionalen Entwicklungspolitik usw., die Lebensqualität der Einwohner*innen verbessern,
- Die Entwicklung und Realisierung von "Highlights", die der Region Profil geben,
- Die Neuerrichtung von Kultureinrichtungen und der Aufbau von Kooperationsstrukturen.
Wie viel Förderung gibt es?
Der Fördersatz beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten.
Was sind die Kriterien?
Um das Regionale Kultur Programm umzusetzen, wurden spezifische Förderkriterien entwickelt, die für alle Regionen gleichermaßen gelten.
- Kooperation und Vernetzung: Mindestens drei Partner*innen aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projektes sein. Jede*r Partner*in beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
- Weitere Partner*innen sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
- Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
- Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird.
- Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
Ein angemessener Eigenanteil (min. 10 Prozent bei privaten und min. 20 Prozent bei gemeindlichen Antragstellern) muss gewährleistet sein.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig.
Bitte reichen Sie für Ihr Projekt zunächst ein Projektdatenblatt ein. Dies erfolgt ausschließlich digital über die Homepage des Regionalen Kultur Programms. Die Frist dafür ist der 30. September eines jeden Jahres.
Bitte beachten Sie, dass ein Beratungsgespräch in dem für die Kulturregion zuständigem Kulturbüro verpflichtend ist.
Teil des Projektdatenblattes ist eine Kurzbeschreibung des Projektes.
Die Beschreibung sollte enthalten:
- Darstellung des Projektes,
- die Projektorganisation,
- die Projekt-Beteiligten,
- die Veranstaltungsorte und
- die Zielgruppe.
Legen Sie bitte dar und begründen Sie, welche/welches der genannten Förderkriterien das Projekt aus Ihrer Sicht erfüllt.
Um feststellen zu können, ob das Projekt den Förderkriterien entspricht, sollten – abhängig vom jeweiligen Förderkriterium, auf das sich der Antrag bezieht – folgende Fragen (ggfs. auch in Stichworten) beantwortet werden:
- Eindeutige Zieldefinition: Warum und mit welchen Zielen wird dieses Projekt als Vernetzungsprojekt der Regionalen Kulturpolitik definiert?
- Inwiefern hat das Projekt eine nachhaltige Wirkung?
- Inwiefern ist es auf Kontinuität hin angelegt?
- Gibt es eine feste und überzeugende Organisationsstruktur?
- Was ist an dem Projekt innovativ?
- Bringt das Projekt eine neue Qualitätsdimension im Rahmen der regionalen Kulturarbeit?
- Besitzt das Projekt die notwendige Originalität, die notwendige Professionalität?
- Leistet das Projekt einen Beitrag zur Qualifizierung von künstlerischen Fähigkeiten?
- Inwieweit ist das Projekt in der Organisation und/oder in der Durchführung vernetzend angelegt? Welche Kooperationen finden statt? Sind Vernetzungsstrukturen auf der Ebene der Produktion, der Organisation und/oder Durchführung vorgesehen bzw. möglich?
- Inwiefern stärkt das Projekt die kulturelle Identität der Kulturregion?
- Kulturregion Hellweg: weltoffen und heimatverbunden
- Kulturregion Sauerland: 1000 Berge, Weltmarktführer und Ehrenamt
- Kulturregion Südwestfalen: lebendige Industriekultur auf grünem Fundament
Informationen zu Ihrer Kulturregion (Karte, Profil) finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Regionalen Kultur Programms. - Inwiefern kann das Projekt zur Profilierung der Kulturlandschaft der Kulturregion beitragen?
Neben dem Projektdatenblatt haben Sie die Möglichkeit, zwei Anlagen hochzuladen. Empfehlenswerte Anlagen sind:
- Ausführliche Projektbeschreibung,
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Wenn die Jury eine Förderempfehlung für Ihr Projekt ausspricht, erfüllen Sie die Voraussetzung für die formale Antragstellung bei der Bezirksregierung.
So starten Sie in die zweite Phase des Verfahrens:
Bitte reichen Sie den Förderantrag bis zum 30. November ein (postalisch oder digital). Antragsformulare stehen für Sie unter den Downloads bereit. Sie können aber auch bei der Bezirksregierung angefordert werden (siehe Kontakt).
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Frist zur digitalen Übermittlung des Projektdatenblatts ist der 30. September.
Der Förderantrag muss bis zum 30. November vorliegen (postalisch oder digital).
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Das Projektdatenblatt reichen Sie bitte digital über die Homepage des Regionalen Kultur Programms ein.
Ab sofort sollen die Förderanträge nach erfolgreichem Juryverfahren nur noch in elektronischer Form gestellt werden:
Sollte eine digitale Antragstellung nicht möglich sein, senden Sie bitten Ihren Antrag (Formular im Downloadbereich) an folgende Adresse:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW).
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