Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind einheitlich gekleidete Musikerinnen und Musiker eines Orchesters.

Förderung der Orchester, internationale Musikfeste und Musikprojekte

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, Kultureinrichtungen, Kommunen sowie privatrechtlich organisierte Unternehmen. 

Was wird gefördert?

  • Konzertreihen mit Modellcharakter
  • Betriebskostenzuschüsse für kommunale Orchester
  • Institutionelle Förderung des Landesorchesters
  • Musikfeste mit besonderen inhaltlichen Schwerpunkten (z.B. zeitgenössische Musik, Jazz oder Alte Musik)
  • Musikveranstaltungen von besonderer landesweiter und internationaler Bedeutung

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Auswahl der Musikprojekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

eine ausführliche Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan, der alle Projektkosten und          Einnahmen enthält. Einen Muster-Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie unter den Downloads.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss bis zum 31.10. des Vorjahres eingereicht werden. Nach dem Einsendeschluss eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.