Bezirksregierung
Arnsberg
Schülerinnen und Schüler sitzen an Einzeltischen in einem Klassenraum und schreiben eine Prüfung. Vor den Schülerinnen und Schülern steht eine Aufsichtsperson.

Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis

Die Erweiterungsprüfung ergänzt das Abiturzeugnis um die Anerkennung des

  • Latinum
  • Graecum
  • Hebraicum.

Dadurch werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen, die für einige Studiengänge erforderlich sind.

Im Allgemeinen können zu diesen Erweiterungsprüfungen im Regierungsbezirk Arnsberg nur Bewerberinnen bzw. Bewerber (Studierende an den Hochschulen, die diese Berechtigung im Rahmen Ihres Studiums benötigen) zugelassen werden, die entweder im Regierungsbezirk Arnsberg studieren oder ihren Hauptwohnsitz haben.

Der genaue Prüfungsort wird mit der Zulassung zur Prüfung von der oberen Schulaufsichtsbehörde festgelegt. In der Regel erfolgt eine Zulassung zur Prüfung an dem Studienort.

Die Prüfungen finden im Regierungsbezirk Arnsberg in der Regel zweimal im Jahr statt. Und zwar im Frühjahr und im Herbst.

Die nächsten Prüfungstermine:

LateinSchriftliche PrüfungMündliche Prüfung
Ort wird von der Bezirksregierung Münster festgelegt01.03.2024 – ab 14:00 Uhr11.03.2024 - 22.03.2024
Ort wird von der Bezirksregierung Münster festgelegt30.08.2024 – ab 14:00 Uhr11.09.2024 - 27.09.2024
Sondertermin in Hamm (Pilotprojekt). Es gelten die Vorgaben zum Zentralabitur NRW Latein: Seite 8/8 (https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=5445)
Für diesen Sondertermin gilt eine verlängerte Anmeldefrist bis zum 31. Januar 2024.
29.04.2024 – ab 09:00 Uhr10.06.2024 - 24.06.2024
GriechischSchriftliche Prüfung Mündliche Prüfung 
Ruhr-Universität Bochum06.09.202430.09.2024 - 04.10.2024
Griechisch-koinéSchriftliche PrüfungMündliche Prüfung
Ruhr-Universität Bochum02.03.2024 (10:00 – 13:00 Uhr)16.03.2024
07.09.2024 (10:00 – 13:00 Uhr)21.09.2024
HebräischSchriftliche PrüfungMündliche Prüfung
Ruhr-Universität Bochum26.01.2024Termin folgt
12.07.2024Termin folgt

Anmeldefrist für die Latein Prüfung ist der 15.01.2024/15.07.2024
Anmeldefrist für die Griechisch Prüfung ist der 15.07.2024
Anmeldefrist für die Griechisch-koiné Prüfung ist der 15.01.2024/15.07.2024
Anmeldefrist für die Hebräisch Prüfung ist der 15.12.2023/04.06.2024

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der besonderen Umstände und im Zusammenhang mit den ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, kann es zu Änderungen der Prüfungstermine kommen. Informieren Sie sich dazu bitte regelmäßig auf dieser Internetseite.

Abmeldungen

Abmeldungen von der Erweiterungsprüfung sind bis zum Beginn des schriftlichen Teiles jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

Diese müssen dazu in Schriftform spätestens am letzten Werktag vor dem jeweiligen Termin der schriftlichen Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg oder beim Prüfer eingegangen sein.

Nach Beginn des schriftlichen Teils ist bei einem nicht wahrzunehmenden Prüfungstermin grundsätzlich die Vorlage einer Ärztlichen Bescheinigung (Krankmeldung spätestens vom Prüfungstag) erforderlich.

Wichtig!

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass an der Erweiterungsprüfung im Regierungsbezirk Arnsberg nur folgender Personenkreis teilnehmen kann:

  • Schüler*innen im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung (Schule muss in unserem Bezirk liegen.)
     
  • Studenten, die die Hochschulreife bereits erworben haben, jedoch die für den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzungen geforderten Lateinkenntnisse, Griechischkenntnisse oder Hebräischkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben.
    An den Prüfungen können auch Studierende teilnehmen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums zu einem anderen Zweck benötigen. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung für das aktuelle Semester – in dem die jeweilige Prüfung stattfindet – vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist und die Prüfung erforderlich ist.
    Des Weiteren  muss der Studienort oder der Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg sein (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich).

Alle anderen können keine Zulassung zur Erweiterungsprüfung bekommen.

Hinweis:

Wenn Sie im Regierungsbezirk Arnsberg wohnen oder an einer Hochschule eingeschrieben sind, die Erweiterungsprüfung aber außerhalb (z. B. Berlin) absolvieren wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nähere Informationen und Anträge für die Zulassung zur Prüfung oder Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie unter Downloads.