Bezirksregierung
Arnsberg

Jährlich können die LEADER-Regionen ein Regionalbudget beantragen, um Kleinprojekte innerhalb ihrer Region zu fördern. Zuwendungsempfängerinnen sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen, die die Zuwendung an die Projektträger*innen der Kleinprojekte weiterleiten.

Wer wird gefördert?

Das Land NRW fördert auf Grundlage der Richtlinie „Strukturentwicklung im ländlichen Raum“ die lokalen Aktionsgruppen. Die LAG´s leiten die Förderung an die Projektträger*innen der Kleinprojekte weiter.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Gewerbebetriebe, Vereine, natürliche Personen und Personengesellschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte die dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs 1 "Integrierte ländliche Entwicklung" des GAK-Rahmenplans dienen und der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region entsprechen. Selbstverständlich berät das Regionalmanagement gerne, welche Projekte förderfähig sind.

Wie viel Förderung gibt es?

Die regionalen Kleinprojekte können mit einem Fördersatz von 80 Prozent gefördert werden. Die maximale Zuwendung beträgt 20.000 Euro.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Förderanträge für Kleinprojekte sind nach einem öffentlichen Aufruf der LEADER-Regionen bei den lokalen Aktionsgruppen der jeweiligen Region zu stellen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich bei den Regionalmanagements der LEADER-Regionen einzureichen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Regionalmanager*innen der einzelnen Regionen zur Verfügung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums in der Fassung vom 23.08.2019