DigitalPakt Schule
Wir möchten Sie auf die Fristen im Rahmen der Abwicklung der Förderprojekte im DigitalPakt Schule und der IT Administration hinweisen.
Förderprogramm | Antragsfrist | Ende maximale Durchführungszeiträume |
---|---|---|
DigitalPakt Schule | Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. | 31.10.2024 |
IT-Administration | 16.05.2024 | 31.01.2025 |
Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW).
Wer wird gefördert?
- Schulträgerinnen und -träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Trägerinnen und Träger von genehmigten Ersatzschulen,
- Trägerinnen und Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen und (Kinder-) Krankenpflegeschulen sowie
- von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.
Was wird gefördert?
- IT-Grundstruktur
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte
- Regionale Maßnahmen
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Folgendes muss vorliegen:
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (für die Säulen 2.1 und 2.4 muss dieses spätestens bei Verwendungsnachweis vorliegen)
- Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.
- Investitionsplanung
- Ein Konzept der Antragsstellenden über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden. (Anlage 1)
- Kämmerererklärung
- Erklärung zur Plausibilisierung der im Antrag gestellten Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Budgetverfahren
Um die Planung sicherzustellen, werden für die Schulträgerinnen und –träger bis zum 31.07.2022 Budgets gebunden. Ab dem 01.08.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a RL DigitalPakt NRW. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die jeweiligen Budgets und auch die RL DigitalPakt NRW finden Sie in der Pressemitteilung unter „Downloads“.
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