Bezirksregierung
Arnsberg

DigitalPakt Schule

Betreff: „DigitalPakt Café“

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie herzlich zu unserem wöchentlich stattfindenden „DigitalPakt Café“ einladen, welches vorerst bis Ende August angeboten wird. 

Mit dem „DigitalPakt Café“ möchten wir Ihnen einen Rahmen für den Austausch mit uns geben, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen auszutauschen. 

Wer? Antragsteller und Antragstellerinnen des DigitalPakts Schule

Wann? Dienstags, ab 10:00 Uhr 

Wo? Online in Form einer Videokonferenz (Einladung erfolgt per E-Mail)

Wie lange? Ca. 1 Stunde

Sofern Sie bisher noch keinen Einladungslink erhalten haben, können Sie uns gerne eine E-Mail an unser Funktionspostfach digitalpakt [at] bra [dot] nrw [dot] de (digitalpakt@bra [dot] nrw [dot] de) schicken. 

Zusätzlich möchten wir Sie auf die Fristen im Rahmen der Abwicklung der Förderprojekte im DigitalPakt Schule und der IT Administration hinweisen. 

Förderprogramm

Antragsfrist

Ende maximale Durchführungszeiträume

DigitalPakt Schule

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

31.10.2024

IT-Administration

16.05.2024

31.01.2025

Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW).

Wer wird gefördert?

  • Schulträgerinnen und -träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
  • Trägerinnen und Träger von genehmigten Ersatzschulen,
  • Trägerinnen und Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen und (Kinder-) Krankenpflegeschulen sowie
  • von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.

Was wird gefördert?

  1. IT-Grundstruktur
  2. Digitale Arbeitsgeräte
  3. Schulgebundene mobile Endgeräte
  4. Regionale Maßnahmen

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Folgendes muss vorliegen:

  • Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (für die Säulen 2.1 und 2.4 muss dieses spätestens bei Verwendungsnachweis vorliegen)
  • Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.
  • Investitionsplanung
  • Ein Konzept der Antragsstellenden über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden. (Anlage 1)
  • Kämmerererklärung
  • Erklärung zur Plausibilisierung der im Antrag gestellten Kosten

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Budgetverfahren

Um die Planung sicherzustellen, werden für die Schulträgerinnen und –träger bis zum 31.07.2022 Budgets gebunden. Ab dem 01.08.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a RL DigitalPakt NRW. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die jeweiligen Budgets und auch die RL DigitalPakt NRW finden Sie in der Pressemitteilung unter „Downloads“.

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Logoleiste mit Logos des bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie dem der Europäischen Union. Zusätzlich der Hinweis, dass das Projekt von diesen gefördert wird.