Ensembleförderung
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Das Programm richtet sich an die nordrhein-westfälischen freien professionellen Musikensembles, die seit mindestens zwei Jahren
- ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und
- überwiegend in Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte durchführen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die freie Ensembles in die Lage versetzen, ihre künstlerische Arbeit zu professionalisieren und neue innovative Wege auszuprobieren, um damit das künstlerische Profil zu schärfen.
Wie viel Förderung gibt es?
Ensembles ab drei Mitgliedern (ab Trio) können Fördermittel in einer Höhe von 20.000 Euro bis zu 100.000 Euro jährlich/je Spielzeit beantragen (bei unterjährigem Beginn des Durchführungszeitraumes anteilig).
Was sind die Kriterien?
Grundsätzlich förderfähig sind insbesondere:
- projektbezogene Ausgaben (z. B. Musiker*innen-, Dirigent*innen- und Solist*innenhonorare, KSK, GEMA, Mietkosten, etc.),
- allgemeine Ausgaben für Planung, Organisation, Probenräume, Verwaltung, Werbung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung. Der Anteil der allgemeinen Ausgaben darf insgesamt nicht 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben überschreiten.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die Auswahl der Ensembles erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.
Der Antrag muss bis zum bis zum 28. Februar des laufenden Jahres eingehen. Die Ensembleförderung wird in der Regel ab dem 1. September des Antragsjahres gewährt und für bis zu drei Jahre (36 Monate) bewilligt. Antragsformulare finden Sie im Bereich Downloads.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine ausführliche, etwa fünfseitige Konzeptbeschreibung, in der die Ausgangslage des Ensembles beschrieben wird und aus der hervorgeht, welche künstlerischen Ziele mit welchem künstlerischen Interesse und welchen Arbeitsweisen im Förderzeitraum verfolgt werden und somit welche weitergehenden künstlerischen Perspektiven angestrebt werden,
- eine Konzertplanung,
- eine Aufstellung der Stammbesetzung des Ensembles und ein Nachweis über den Gründungszeitpunkt des Ensembles (bzw. die erste Aufführung dieser Stammbesetzung),
- weitere aussagekräftige Materialien/Unterlagen, die Sie zur Vorstellung Ihres Ensembles übersenden möchten, reichen Sie bitte in einem zusammenfassenden Dokument mit Internet-Links zu Audio-/Videoproben ein.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag muss bis zum bis zum 28. Februar des laufenden Jahres eingehen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung erfolgt für Ensembles, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg haben, bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48.07
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung.
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