Bezirksregierung
Arnsberg
24.06.2020
Gutachten im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg

Klimaschutz erfolgreich gestalten - Was Behörden tun können

Der Klimawandel bereitet den Menschen und Gesellschaften weltweit große Sorgen. Auch im Regierungsbezirk Arnsberg wird daher nach Möglichkeiten gesucht, den gefährlichen Folgen entgegenzuwirken. Konkret geht es um Handlungsmöglichkeiten und -pflichten, die die Behörden haben, um den Klimaschutz voranzubringen.

Der Klimawandel bereitet den Menschen und Gesellschaften weltweit große Sorgen. Auch im Regierungsbezirk Arnsberg wird daher nach Möglichkeiten gesucht, den gefährlichen Folgen entgegenzuwirken. Konkret geht es um Handlungsmöglichkeiten und -pflichten, die die Behörden haben, um den Klimaschutz voranzubringen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat Prof. Dr. Thorsten Attendorn von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes NRW (HSPV NRW) beauftragt, gezielt die Handlungsfelder Windkraft, Wasserkraft und Verkehrswende auf den Prüfstand zu stellen.

Anlass ist der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien, um die vom Bund neugesetzten Klimaschutz-Ziele 2030 zu erreichen. 65 Prozent (zurzeit 43 Prozent) des Strombedarfs sollen dann durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Beschlüsse zum Kohleausstieg tragen ebenfalls dazu bei, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Ende 2019 wurde das erste Klimaschutzgesetz des Bundes verabschiedet, das für die öffentliche Hand verbindliche Zielvorgaben enthält.

Das Gutachten zeigt auf, dass neben dem Gesetzgeber auch die Gerichte die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Energiewende immer ernster nehmen und ihr auch eine höhere Bedeutung zum Beispiel mit Blick auf die Versorgungssicherheit zumessen.

Zwar wird der weitere Ausbau der Wasserkraft- und Windkraftanlagen durch gesetzliche Verbote aus dem Wasserrecht oder Naturschutzrecht gebremst. Jedoch gibt es in den einschlägigen Rechtsnormen Ausnahmeklauseln. Diese ermöglichen es den Behörden und verpflichten diese auch dazu, dem Klimaschutz und der regenerativen Energieerzeugung im Einzelfall zur Durchsetzung zu verhelfen.

Die zuständigen Genehmigungsbehörden stehen also vor der Aufgabe, die neue zusätzliche Bedeutung und das neue größere Gewicht der Erneuerbaren Energien bei Abwägungsprozessen und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Die Energiewende braucht zudem die Verkehrswende – auch das ist eine höchst komplexe Aufgabe, insbesondere im ländlichen Raum.

Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie das ausführliche Gutachten „Klimaschutz erfolgreich gestalten – Was Behörden tun können“ und ergänzend dazu eine Analyse zur Nutzung der Potenziale für Erneuerbare Energien im Vergleich zwischen Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg.