Vorbereitung der Wertermittlung des Bodens beginnt
Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Hamm-Werl A 445 wird eine Wertermittlung des Bodens durchgeführt, zu deren Vorbereitung amtliche landwirtschaftliche Sachverständige der Finanzverwaltung NRW in den nächsten Wochen Vergleichsstücke aufsuchen und an diesen Stellen Beprobungen des Bodens vornehmen werden.
Dazu wird ein Grabloch ausgehoben, begutachtet und anschließend wieder verfüllt. Die ca. 40 Vergleichsstücke sind über das Flurbereinigungsgebiet verteilt, eine Hälfte befindet sich im Verfahrensgebiet, die andere Hälfte außerhalb in der näheren Umgebung. Die Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich die Vergleichsstücke befinden, werden durch ein persönliches Anschreiben über ihre Betroffenheit in Kenntnis gesetzt.
Die Arbeiten werden in den nächsten Wochen durchgeführt, wobei der genaue Zeitpunkt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Wetter und der Höhe des Aufwuchses abhängt. Aus diesem Grund kann keine genaue Aussage darüber getroffen werden, wann einzelne Vergleichsstücke konkret beprobt werden.
Es wird selbstverständlich Rücksicht auf aufstehende Feldfrüchte genommen. Sollte trotzdem ein Schaden zu verzeichnen sein besteht Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
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