Bezirksregierung
Arnsberg
19.07.2018
Entscheidung gefallen

Bezirksregierung Arnsberg genehmigt Änderung bei der Firma Suez

Der im Jahr 2014 gestellte Antrag der Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur thermischen Bodenbehandlung am Standort Südstraße in Herne wurde nun durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem umfassenden Prüfverfahren positiv beschieden.

Der im Jahr 2014 gestellte Antrag der Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur thermischen Bodenbehandlung am Standort Südstraße in Herne wurde nun durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem umfassenden Prüfverfahren positiv beschieden.

Da die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben waren, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Der Genehmigungsbehörde wird bei dieser Entscheidung kein Ermessen eingeräumt.

Die Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH hat am 17.09.2014 einen Antrag gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Der Antrag umfasste u.a. eine Erhöhung des Jahresdurchsatzes, Änderungen der Annahmegrenzwerte, die Erweiterung des Abfallschlüsselkataloges sowie Maßnahmen zur Optimierung des Arbeitsschutzes.

Die Bezirksregierung hat auf der Grundlage des § 6 BImSchG in einem öffentlichen Verfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen. Dabei wird auch geprüft, ob die Anlage so errichtet und betrieben wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit nicht hervorgerufen werden können.

Die aus der Nachbarschaft vorgetragenen Anregungen und erhobenen Bedenken sind dabei mit zu berücksichtigen und zu prüfen. Ergeben sich aus dieser Prüfung keine Widersprüche zu den Genehmigungsvoraussetzungen, so muss nach derzeitiger Rechtslage der Antrag zwingend positiv beschieden werden.

Da die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, hat die Bezirksregierung die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage am 10. Juli 2018 erteilt. Die bestehende Ausnahme für die Stickoxid-Emissionsgrenzwerte wurde bis zum 31.07.2022 verlängert.

Die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt am 21.07.2018 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg sowie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.

Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Entscheidungsgründe ist dann auch in der rechten Spalte dieser Seite zu finden.