Bezirksregierung
Arnsberg
07.06.2018
Ausbau des Parkplatzes „Am Haarstrang“

Bezirksregierung schließt Planfeststellungsverfahren ab

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Tank- und Rastanlage „Am Haarstrang“ an der Autobahn A44 ist abgeschlossen. Sofern gegen den Beschluss, den die Bezirksregierung Arnsberg nun gefertigt hat, keine Klage erhoben wird, steht einem Baubeginn in beiden Fahrtrichtungen nichts im Wege.

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Tank- und Rastanlage „Am Haarstrang“ an der Autobahn A44 ist abgeschlossen. Sofern gegen den Beschluss, den die Bezirksregierung Arnsberg nun gefertigt hat, keine Klage erhoben wird, steht einem Baubeginn in beiden Fahrtrichtungen nichts im Wege.

Eingeleitet wurde das Verfahren am 15.12.2014 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW. Aufgrund der im darauf folgenden Anhörungsverfahren vorgetragenen Forderungen, Bedenken und Einwendungen waren Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen (Deckblatt I) erforderlich. Das Deckblatt I wurde der Bezirksregierung Arnsberg als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Dezember 2016 vorlegt. Soweit durch diese Änderungen der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, ist ihnen die Änderung mitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Einwendungen gegeben worden.

Am 01.06.2017 wurde ein Erörterungstermin durchgeführt. In diesem Termin haben diejenigen, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben haben, Gelegenheit erhalten, im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger – dem Landesbetrieb Straßen NRW - unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern.

Der Beschluss mit sämtlichen Planungsunterlagen wird nunmehr in der Wallfahrtsstadt Werl ab dem 07.06.2018 für zwei Wochen ausgelegt werden. Diese Auslegung wurde auch in den Amtsblättern der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Werl zwischen dem 26.05.2018 und dem 30.05.2018 bekanntgemacht. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Der Planfestellungsbeschluss und die Planunterlagen können im entsprechenden Zeitraum auch über Downloads eingesehen werden.