Bezirksregierung
Arnsberg
14.02.2018

Holzeinschlagsperre und Bestandsbewertung im Flurbereinigungsverfahren Attendorn Windhausen I

Im Flurbereinigungsverfahren Windhausen I ist Ende Januar der Flurbereinigungsplan in einem Offenlegungstermin den Beteiligten bekanntgegeben worden.

Im Flurbereinigungsverfahren Windhausen I ist Ende Januar der Flurbereinigungsplan in einem Offenlegungstermin den Beteiligten bekanntgegeben worden.

Für Mitte dieses Jahres ist die Bewertung der Holzbestände durch einen vereidigten Forstsachverständigen vorgesehen. Bewertet werden nur diejenigen Bestände, die den Eigentümer wechseln. Die Ergebnisse der Bestandsbewertung werden jedem betroffenen Eigentümer in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan bekanntgegeben.

Zeitgleich wird dann die Bezirksregierung Arnsberg eine Holzeinschlagsperre anordnen. Diese bleibt bestehen, bis die Eigentümer in ihre neuen Flächen eingewiesen werden.

Die Holzeinschlagssperre ab Mitte 2018 wird dem Schutz des Eigentums dienen. Die Sperre verbietet den Holzeinschlag auf den Waldflächen, die den Eigentümer wechseln. In dieser Zeit ist es untersagt, Holz auf den betroffenen Flächen einzuschlagen. Sind Pflegearbeiten, wie z.B. die Aufarbeitung von z.B. Sturmschäden oder Holznutzung aber unerlässlich, so muss dies bei der Bezirksregierung beantragt werden.

Der Beginn der Holzeinschlagsperre wird den betroffenen Eigentümern rechtzeitig bekanntgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Pflege der Bestände weiterhin möglich.