Bezirksregierung
Arnsberg
14.10.2019
Regionalplan Arnsberg

Neuaufstellung des Räumlichen Teilplans für Märkischen Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein

Derzeit wird der räumliche Teilplan des Regionalplans Arnsberg für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein neu aufgestellt.

Derzeit wird der räumliche Teilplan des Regionalplans Arnsberg für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein neu aufgestellt.

Dies ist aufgrund verschiedener neuer rechtlicher Grundlagen und inhaltlicher Anforderungen notwendig. Mit der Neuaufstellung soll auch den gesamtgesellschaftlichen Themen wie Klimaschutz und demografischer Wandel Rechnung getragen werden.

Für den oben genannten Planungsraum gelten derzeit zwei Teilpläne, die zu einem Teilplan zusammengefasst werden sollen. Das Plangebiet umfasst die 33 Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises, des Kreises Olpe und des Kreises Siegen-Wittgenstein, in denen nach Angaben von IT.NRW und Stand von Ende 2017 insgesamt rund 826.000 Menschen leben. Über den Stand der Planung und über den Verfahrensablauf hat die Bezirksregierung Arnsberg die Bürgermeister*innen, die politischen Vertreter*innen und die zuständigen Planungsmitarbeiter*innen der betroffenen Kommunen unter anderem in Veranstaltungen in Siegen, Lüdenscheid und Olpe informiert.

Großes Interesse wurde bei diesen Terminen insbesondere an Festlegungen für die Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) geäußert. Ausführlich wurde über die bisherigen und die künftigen Arbeitsschritte in dem Verfahren gesprochen. Diese können auch in der „Story Map“ im Internet nachverfolgt werden. Die Bezirksregierung erhielt bei den Veranstaltungen viele positive Rückmeldungen über das transparente Verfahren. Es gab rege und konstruktive Diskussionen. Zwischen November 2019 und Februar 2020 sind weitere Gesprächsrunden mit den Kommunen geplant, um die Entwicklungsperspektiven und -wünsche der Kommunen abzufragen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 wird der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss fassen. Das ist dann der Start in das formelle Erarbeitungsverfahren.

Im Regionalplan sind die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet festgelegt. Der Regionalplanentwurf besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen samt einem Umweltbericht und einer Begründung. Für die Entwicklung eines möglichst einvernehmlichen Gesamtkonzepts ist es notwendig, die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum gegen- und untereinander abzuwägen.