Bezirksregierung
Arnsberg
05.12.2019
Einladung zur Aufklärungsversammlung

Geplante Waldflurbereinigung Meschede-Wennemen

Zu einer Aufklärungsversammlung zu der geplanten Flurbereinigung Meschede-Wennemen lädt die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Flurbereinigungsbehörde für den 9. Dezember um 19 Uhr in den Speisesaal der Schützenhalle Wennemen ein.

Zu einer Aufklärungsversammlung zu der geplanten Flurbereinigung Meschede-Wennemen lädt die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Flurbereinigungsbehörde für den 9. Dezember um 19 Uhr in den Speisesaal der Schützenhalle Wennemen ein.

Angesprochen sind alle Grundstückseigentümer*innen, die von der geplanten Flurbereinigung berührt sind (vgl. Karte). Die Mitarbeiter*innen der Flurbereinigungsbehörde geben an diesem Abend Informationen über das geplante Flurbereinigungsverfahren. Insbesondere werden der zeitliche Ablauf und die Finanzierung des Flurbereinigungsverfahrens sowie die Ziele der Flurbereinigung erläutert. Die geplante Abgrenzung ist in der Übersichtskarte dargestellt. Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich eine Fläche von ca. 1.187 Hektar haben.

Interessierte können sich vorab an den zuständigen Projektleiter, Benedikt Timmer (Tel.: 02931 82-5153; E-Mail: benedikt [dot] timmer [at] bra [dot] nrw [dot] de (benedikt [dot] timmer@bra [dot] nrw [dot] de)), wenden.

Flurbereinigung, was ist das eigentlich?

Flurbereinigung (oder auch Flurneuordnung) ist ein Bodenordnungsverfahren für die Neuordnung des ländlichen (land- u. forstwirtschaftlichen) Grundbesitzes. Im städtischen Bereich wird eine solche Bodenordnung als Baulandumlegung bezeichnet. In NRW sind die Bezirksregierungen (Flurbereinigungsbehörde) für Flurbereinigungsverfahren zuständig. Die gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Innerhalb der Flurbereinigung können auch Wege und Gewässer geschaffen werden.

Ziel der Flurbereinigung ist es, zersplitterten Grundbesitz zu größeren und somit wirtschaftlich besser nutzbaren Flächen zusammenzulegen. Weitere Ziele einer Flurbereinigung sind die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung. Eine Flurbereinigung kann auch für die Verwirklichung folgender Ziele eingeleitet werden: zur Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Renaturierung von Gewässern), Bereitstellung von Flächen für den Bau von Infrastrukturprojekten oder zur Umsetzung einer Dorferneuerung.