Bezirksregierung
Arnsberg
12.07.2019
Verkehr

Land fördert Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Seit Juni 2019 fördert das Land NRW vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Bisher konnten bereits sieben Anträge bewilligt werden. Insgesamt werden in NRW Fördermittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro bereitgestellt.
 

Seit Juni 2019 fördert das Land NRW vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Bisher konnten bereits sieben Anträge bewilligt werden. Insgesamt werden in NRW Fördermittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro bereitgestellt.
 

Konkret können über die Förderrichtlinie in vier Bereichen Förderungen beantragt werden:

  1. Mobilitätskonzepte und Studien
    Schwerpunkt dieses Förderbereichs liegt auf der Erstellung von Mobilitätskonzepten. Ziel der Konzepte soll die Definition von Modellvorhalben mit einer konkreten Zeit- und Kostenplanung sein. Auch Nutzerstudien und Forschungsvorhaben zur Zukunft der Mobilität werden gefördert. Unter diesem Punkt werden derzeit z.B. die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für die größte Kirmes in NRW sowie ein universitäres Forschungsvorhaben zur Verkehrsplanung gefördert.
     
  2. Maßnahmen zur Digitalisierung
    Eine weitere Möglichkeit zur Förderung besteht insbesondere für digitale Informations-, Buchungs- und Zahlungssysteme, sowie das Schaffen von Schnittstellen zu bestehenden Systemen. Ergänzend ist die Förderung der Erhebung von Daten für Mobilitätstangebote möglich. Ein Beispiel hierfür ist ein elektronisches Vertriebssystem für eine Radstation.
     
  3. Mobilstationen und andere Infrastruktur
    In diesem Bereich wird u.a. die Förderung von Mobilstationen sowie deren Erweiterung um ergänzende Mobilitätsangebote ermöglicht. Mobilstationen sind Knotenpunkte, an denen mehrere Verkehrsträger (Bus, Bahn, etc.) wie Mobilitätsangebote (Car- und Bike-Sharing, etc.) zusammenkommen und so den Umstieg erleichtern. Über die Förderrichtlinie kann u.a. auch die Infrastruktur wie z.B. die Ausstattung mit Sitzgelegenheiten oder Gepäckschließfächern, ergänzende Parkplätze für Car-Sharing oder auch Gestaltungselemente für den Außenauftritt und die Wegweisung gefördert werden.
     
  4. Mobilitätsmanagement
    Ein weiterer Bereich der neuen Richtlinie umfasst projektbezogene Sachausgaben wie beispielsweise Beratung für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements. Solche Maßnahmen können die Einrichtung von Hol- und Bring-Stationen („Elterntaxihaltestellen“) an Schulen oder auch ein „Schulweg-Check“ sein, mit dem die sichere und eigenständige Mobilität von Kindern gefördert werden soll. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements sollen zu einem „Umdenken“ führen.