Erörterungstermin zum Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte beginnt am 12. März 2020 in Schwerte die Erörterung. Teilnehmen können alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, Betroffene sowie Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange.
Es geht um den Ausbau der B236 von Bau-km 0+050 bis Bau-km 1+750 auf dem Gebiet der Stadt Schwerte, Kreis Unna, Gemarkung Schwerte.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat im April 2019 die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW für das o.g. Vorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Der Antragsteller beabsichtigt durch den Ausbau der B236 die Aufwertung der Verkehrssituation (u.a. durch Verbesserung des Verkehrsflusses), eine Erhöhung der Attraktivität für den nichtmotorisierten Verkehr (u.a. durch die Anlage von Geh- und Radwegen sowie Querungsmöglichkeiten für Fußgänger) und einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner.
Gegen den Ausbau der B236 wurden 26 private Einwendungen (83 Unterschriften auf diversen Unterschriftenlisten) erhoben. Darüber hinaus haben die Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. Die Haupteinwendungen haben Lärm- und Luft-Immissionen sowie den verkehrlichen Bedarf zum Inhalt.
Nachdem Straßen NRW eine Gegenäußerung erstellt hat, wird das Vorhaben nun erörtert.
Die Erörterung beginnt am Donnerstag, 12. März 2020, 09.00 Uhr, im Bürgersaal der Stadt Schwerte, Rathaus I, Rathausstraße 31, Schwerte. Bei Bedarf wird der Termin am 13. März 2020 fortgesetzt. Die Uhrzeiten werden am Ende des ersten Erörterungstages festgelegt.
Die Teilnahme an dem Termin ist allen, die Einwendungen erhoben haben oder von dem Vorhaben betroffen sind, freigestellt. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten Gelegenheit, im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger – dem Landesbetrieb Straßen NRW – unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Es werden erst die Stellungnahmen der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange erörtert, danach erfolgt eine nach Sachthemen gegliederte Erörterung der Einwendungen.
Sämtliche Einwender*innen haben die Gegenäußerung des Landesbetriebes auf ihre Einwendung mit der schriftlichen Einladung zum Erörterungstermin erhalten. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Im Anschluss an die Erörterung erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.
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