Genehmigung der Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Werdohl
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 13. Dezember 2018 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Werdohl genehmigt. Die Stadt Werdohl kann jetzt ihre Haushaltssatzung veröffentlichen und mit einem genehmigten Haushalt in das Jahr 2019 starten.
Die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans und die Haushaltssatzung 2019 wurden vom Rat der Stadt Werdohl am 12. November 2018 beschlossen und Ende November der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Stadt Werdohl nimmt freiwillig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hat zuletzt im Oktober 2018 eine Zahlung von rd. 1,7 Mio. Euro an die Stadt Werdohl für das Jahr 2018 geleistet. Im Gegenzug ist die Stadt Werdohl verpflichtet, von 2018 an ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2019 wird die Konsolidierungshilfe degressiv abgebaut und ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.
Während des gesamten Konsolidierungszeitraums wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten.
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