Ende der Förderperiode am 01.12.2017
Die Antragsannahme für das Förderprogramm progres.nrw-Markteinführung ist mit Datum vom 01.12.2017 beendet. Anträge, die nach dieser Frist bei der Bewilligungsbehörde eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen abgelehnt werden.
Hier vorliegende nicht prüffähige Anträge werden voraussichtlich in den nächsten Tagen wegen Erschöpfung der für das Jahr 2017 bewilligten Haushaltsmittel abgelehnt. Es bleibt ihnen unbenommen, die Maßnahme in 2018 neu zu beantragen.
Am 10.01.2018 startet die neue Förderperiode mit gleichen Förderinhalten und Förderkonditionen. Antragsvordrucke werden ab 10. Januar 2018 auf der Themenseite "Förderprogramm progres" unter Downloads "Antragsformulare Markteinführung" zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Maßnahmen bewilligt werden können, die vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht beauftragt sind (vorzeitiger Maßnahmebeginn).
Rückfragen richten Sie bitte an
NRW.direkt
0211 837-1928
oder
progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de)
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