Bezirksregierung
Arnsberg
24.06.2019
Braunkohlentagebau Hambach

Wasserrechtlicher Erlaubnisantrag wird öffentlich ausgelegt

Der von der RWE Power AG für den Tagebau Hambach gestellte Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ wird von der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg öffentlich ausgelegt.
 

Der von der RWE Power AG für den Tagebau Hambach gestellte Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030“ wird von der landesweit für Bergbau zuständigen Bezirksregierung Arnsberg öffentlich ausgelegt.

Die Gründe für das jetzt eingeleitete Verfahren erläutert Pressesprecher Andreas Nörthen von der für das Genehmigungsverfahren zuständigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW. „ Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau wird der Grundwasserspiegel fortlaufend abgesenkt. Nur so ist die Standsicherheit der Tagebauböschungen zu gewährleisten, die für die Gewinnung, aber insbesondere auch für die über viele Jahre dauernden Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung unbedingt notwendig ist. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser muss daher – selbst wenn eine vorzeitige Beendigung der Gewinnung im Tagebau Hambach stattfände – über das Jahr 2020 hinaus langfristig weiter durchgeführt werden. In­sofern wird auch die von der Kommission für Wachstum, Struktur und Beschäftigung vorgeschlagene vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach nicht durch das eingeleitete Wasserrechtsverfahren konterkariert.“

Im Wasserrechtsverfahren sind aufgrund von Art, Größe und Wassermenge des Vorhabens eine Prüfung der Umweltverträglichkeit, eine Flora-, Fauna- und Habitat- Verträglichkeitsprüfung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zugehörigen Unterlagen liegt für einen Monat in der Zeit vom 24.06.2019 bis einschließlich 23.07.2019 während der Dienststunden in den vom Vorhaben betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt in den kreisfreien Städten Köln und Bonn sowie den Gemeinden und Städten Alfter, Grafschaft, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Rommerskirchen, Swisttal, Titz, Vettweiß, Wachtberg, Weilerswist, Bedburg, Bergheim, Bornheim, Brühl, Dormagen, Düren, Elsdorf, Erftstadt, Erkelenz, Euskirchen, Frechen, Grevenbroich, Hückelhoven, Hürth, Jülich, Kerpen, Linnich, Meckenheim, Pulheim, Rheinbach, Wesseling und Zülpich.

Die öffentliche Bekanntmachung und der Antrag mit zugehörigen Unterlagen sind gleichzeitig zur öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis einschließlich 06.08.2019 bei den Auslegungsstellen und bei der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund Einwendungen vorbringen.