Corona bei Bewohnerin bestätigt
Einen ersten bestätigen Corona-Fall gibt es jetzt in der ZUE Wickede Wimbern. Bei der obligatorischen Testung für eine Zuweisung hat sich jetzt eine Infektion mit Covid 19 bei einer bisher symptomfreien Bewohnerin bestätigt.
Sowohl die erkrankte Bewohnerin als auch weitere Kontaktpersonen wurden in dem für diese Situation vorbereiteten Quarantänebereich innerhalb der Einrichtung untergebracht.
Die Bezirksregierung Arnsberg und die untere Gesundheitsbehörde des Kreises Soest stehen in enger Abstimmung zum weiteren Vorgehen
In der Einrichtung leben derzeit 241 Bewohner*innen. Damit sind gut 60 % der insgesamt 400 zur Verfügung stehenden Plätze belegt. Weitere Zugänge in die Einrichtung oder Zuweisungen in Kommunen sind zunächst gestoppt. Die Bewohner*innen sind in unterschiedlichen Gebäudetrakten untergebracht und nutzen Einrichtungen wie den Speisesaal nur in diesen Teilgruppen, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Die Landesregierung hat frühzeitig eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohnern in den Landeseinrichtungen vor COVID-19 ergriffen. Bereits in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum werden alle ankommenden Asylsuchenden auf Fieber und Erkältungssymptome untersucht. Ein in 16 Sprachen übersetzter COVID-19-Kurzfragebogen ist bei Ankunft auszufüllen. Er wird mit dem dazugehörigen Handlungsschema stets gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktualisiert. Die Asylsuchenden werden danach in einer der – sich nacheinander abwechselnden – Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und durchlaufen dort eine 14-tägige Karenzzeit, in der sie auf Symptome beobachtet werden. Sie werden auch mittels eines Informationsblatts über COVID-19 und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen informiert. Das Dokument ist in elf Sprachen übersetzt worden.
Auf ausdrückliche Bitten der Kommunen wurden in den vergangenen Wochen aufgrund der Corona-Pandemie Zuweisungen von Asylsuchenden in die Kommunen ausgesetzt. Mit der Aussetzung der Zuweisungen sollte dem Gesundheitsschutz durch Vermeidung von Personentransfers und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sehr viele Kommunen nur noch im Notbetrieb arbeiteten. Inzwischen werden wieder Zuweisungen von Asylsuchenden durchgeführt und die Kommunen mit ausreichendem Vorlauf darüber informiert. Um den Belangen des Gesundheitsschutzes im Rahmen von kommunalen Zuweisungen Rechnung zu tragen und das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, wird - unabhängig von einer bestehenden Symptomatik - ein Test durchgeführt. Die Testungen finden so kurzfristig wie möglich vor dem geplanten Transfer statt. Eine Zuweisung erfolgt nur bei negativem Testergebnis.
In allen Landeseinrichtungen wird über COVID-19 und die erforderlichen präventiven Maßnahmen informiert. Dazu wurden Grafiken zur Händehygiene, zum Nießverhalten etc. in den Einrichtungen an zentralen Orten (Sanitärbereiche, Kantine, Gemeinschaftsräume, Flure) ausgehängt. Es erfolgen daneben kurze Hygieneschulungen oder -videos für die Bewohner*innen. Es wird regelmäßig auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen hingewiesen.
Zugleich werden organisatorische Maßnahmen getroffen, um den Mindestabstand in allen öffentlichen Bereichen einzuhalten, z.B. durch Zugangsbeschränkungen in der Kantine oder das Anbringen von Abstandsmarkierungen. Desinfektionsmittel werden in den Einrichtungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung hat zudem Schutzmasken für die Bewohner*innen bereitgestellt. Die Hinweise zur der seit dem 27.04.2020 bestehenden Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes im ÖPNV und in Geschäften sind übersetzt und den Bewohner*innen bekannt gegeben worden. Alle Bewohner*innen werden darauf hingewiesen, dass sie im Krankheitsfall sofort die Sanitätsstation aufsuchen sollen.
Externe Besuche wurden in den Landeseinrichtungen bereits frühzeitig untersagt. Zugleich wurden in allen Einrichtungen Kohorten gebildet, die bspw. gemeinsam Mahlzeiten einnehmen.
Insbesondere werden in allen Landeseinrichtungen separate Bereiche für Infizierte, Kontaktfälle und für Verdachtsfälle vorgehalten.
Die Landesregierung hat bereits zu Beginn der Pandemie veranlasst, dass die Unterbringungskapazitäten in den Landeseinrichtungen temporär deutlich erhöht werden. Die kurzfristige Erhöhung der Unterbringungskapazitäten erfolgt insbesondere, um mehr Flexibilität für organisatorische Maßnahmen bei der Unterbringung von Personen innerhalb einer Einrichtung oder durch Verlegung in andere Einheiten zu ermöglichen sowie um die Strukturen für die Unterbringung von Menschen mit besonderem Schutzbedarf weiter auszubauen.
Es wurden zudem Maßnahmen ergriffen, um Risikogruppen und vulnerable Personen durch gesonderte Unterbringung besonders zu schützen. Zur Erkennung von Risikogruppen wurde eine Handreichung unter den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts erarbeitet. Risikogruppen sollen, soweit sie nicht bereits in einer besonderen Einrichtung untergebracht sind, möglichst aus den allgemeinen Einrichtungen heraus verlegt und in den vorübergehend angemieteten Jugendherbergen und zusätzlich geschaffenen Landeseinrichtungen untergebracht werden.
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