Bezirksregierung
Arnsberg
v.li. Beatrice Bender (Kreis Siegen-Wittgenstein), Rüdiger Evers (Bezirksregierung Arnsberg) Landrat Andreas Müller, Michael Scherer (Kreis Siegen-Wittgenstein), Olaf Klammer (Bezirksregierung Arnsberg) (Foto: Kreis Siegen-Wittgenstein)
06.06.2019
Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen

Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro für den Kreis Siegen-Wittgenstein

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt die im Jahre 2016 begonnene Erfassung von Altlasten fort. Einen entsprechenden Förderbescheid in Höhe von 200.000 Euro aus Landesmitteln übergab Rüdiger Evers, Dezernent für Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Arnsberg, am Donnerstag (6.6.) an Landrat Andreas Müller.
 

Der Kreis Siegen-Wittgenstein setzt die im Jahre 2016 begonnene Erfassung von Altlasten fort. Einen entsprechenden Förderbescheid in Höhe von 200.000 Euro aus Landesmitteln übergab Rüdiger Evers, Dezernent für Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Arnsberg, am Donnerstag (6.6.) an Landrat Andreas Müller.

Neben der schon seit einigen Jahren bestehenden Möglichkeit, Fördermittel für die Gefahrenermittlung und die Sanierung von Altlasten zu erhalten, stellt das Land den Kommunen seit 2015 auch Landesmittel für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten zur Fortschreibung ihrer Altlastenkataster zur Verfügung.  Altablagerungen sind nach dem Bodenschutzgesetz stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie andere Grundstücke, auf den Müll behandelt oder gelagert wurde. Altstandorte umfassen Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei auch, die Landesdatenbank „Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (FIS AlBo)“ zu vervollständigen.

Nachdem die flächendeckende Erfassung für die Flächenanteile der Städte Siegen, Kreuztal und Netphen zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden konnte, werden nun in einem weiteren Schritt die folgenden Städte und Gemeinden betrachtet:

  • Bad Berleburg,
  • Bad Laasphe,
  • Burbach,
  • Erndtebrück,
  • Freudenberg,
  • Hilchenbach,
  • Neunkirchen,
  • Wilnsdorf.

Damit liegen zukünftig Daten für das gesamte Kreisgebiet vor. Die so erhobenen Grundlagen können dann zukünftig bei der Wahrnehmung verschiedener kommunaler Aufgaben – z.B. in der Bauleitplanung, der Zulassung baulicher Vorhaben und der Flächenreaktivierung – Berücksichtigung finden.