Bezirksregierung
Arnsberg
Quarzkiestagebau
22.05.2019
Bergbau

Planfeststellung für die 2. Erweiterung des Quarzkiestagebaus Vernich erteilt

Der von der Tagebau Fischer Vernich GmbH eingereichte bergrechtliche Rahmenbetriebsplan für die 2. Erweiterung des Quarzkiestagebaus Vernich in der Gemeinde Weilerswist (Kreis Euskirchen) wurde von der Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW – nach einer umfassenden Prüfung der Umweltverträglichkeit unter dem 25. April 2019 zugelassen.
 

Der von der Tagebau Fischer Vernich GmbH eingereichte bergrechtliche Rahmenbetriebsplan für die 2. Erweiterung des Quarzkiestagebaus Vernich in der Gemeinde Weilerswist (Kreis Euskirchen) wurde von der Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW – nach einer umfassenden Prüfung der Umweltverträglichkeit unter dem 25. April 2019 zugelassen.

Die Unternehmerin betreibt südwestlich der Ortslage Weilerswist-Vernich seit mehreren Jahrzehnten die Gewinnung von quartären und tertiären Quarzkiesen und -sanden sowie eine zugehörige Anlage zur Aufbereitung der Bodenschätze. Weil die Bodenschätze zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen geeignet sind, unterliegt der Betrieb den Bestimmungen des Bergrechts.

Im März 2017 hatte das Unternehmen bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Rahmenbetriebsplan für die 2. Erweiterung des Tagebaus um ca. 18 ha eingereicht, im März 2018 wurden diese Unterlagen ergänzt. Die Antragsfläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. In der Erweiterungsfläche können zukünftig rd. 11 Mio. m³ verkaufsfähige Bodenschätze gewonnen werden. Die Gewinnung der Bodenschätze soll voraussichtlich bis 2062 erfolgen; die Verfüllung des Restraumes mit Bodenmassen und die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche sollen bis 2076 abgeschlossen sein. 

Die mit der Gewinnung entstehende Geländemulde soll Zug um Zug mit unbelastetem Bodenmaterial bis auf das ursprüngliche Geländeniveau verfüllt werden. Nachfolgend sollen die in Anspruch genommenen Flächen überwiegend für die Landwirtschaft wiedernutzbar gemacht werden.

Mit der Bestandskraft dieses Planfeststellungsbeschlusses erlischt die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Februar 2008 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 07. März 2013 (Az. 61.05.2-2003-6) für die Zulassung der Gewinnung in den o. a. Abbaubereichen „Vernich“ und „Vernich, 1. Erweiterung“. Damit gilt mit Eintreten der Bestandskraft für den gesamten Tagebau Vernich einheitlich der vorliegende Planfeststellungsbeschluss.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan werden in der Zeit vom 22. Mai bis 5. Juni 2019 im Rathaus der Gemeinde Weilerswist öffentlich ausgelegt. Außerdem wird der Beschluss  auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter Bekanntmachungen veröffentlicht.