Bezirksregierung
Arnsberg
21.12.2018
Kommunalaufsicht

Genehmigung der Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 18. Dezember 2018 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen genehmigt.

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 18. Dezember 2018 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen genehmigt.

Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2018/2019 wurde bereits nach Genehmigung der Fortschreibung 2018 veröffentlicht.

Die Stadt Hagen nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie erhält seit dem Jahr 2011 eine jährliche Konsolidierungshilfe des Landes NRW, die bis zum Jahr 2016 rund 35,9 Mio. Euro betrug und von 2017 bis 2020 schrittweise abgebaut wird. Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

Die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans sieht weiterhin ausgeglichene städtische Haushalte vor. Daher konnte die Bezirksregierung die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans genehmigen.

Trotz verbesserter Haushaltssituation – seit dem Jahr 2017 erreicht die Stadt ausgeglichene Haushalte – steht die Stadt Hagen in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich sind. Dazu zählt neben der Sicherung ausgeglichener Haushalte insbesondere der weitere kontinuierliche Abbau der Verbindlichkeiten.

„Die Tatsache, dass die Kommunalaufsicht die Fortschreibung unseres Haushalts quasi in Rekordzeitzeit genehmigt hat, freut mich verständlicherweise sehr“, so Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz. „Dies zeigt deutlich, dass wir uns auch weiterhin auf dem richtigen und konsequent fortgesetzten Konsolidierungsweg befinden. Zugleich unterstreicht es das seit mittlerweile vielen Jahre gepflegte, ausgesprochen vertrauensvolle Miteinander von Stadt und Kommunalaufsicht.“

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums wird die Kommunalaufsicht die Stadt Hagen bei der Umsetzung des Haushaltsanierungsplans weiter begleiten.