Bezirksregierung genehmigt Verlängerung
Die landesweit für den Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat dem Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der HammGas GmbH & Co. KG für das Feld „Hamm-Ost“ stattgeben und die Genehmigung bis 2020 verlängert. Die Behörde hat zu dem Antrag eine Behördenbeteiligung durchgeführt und gleichzeitig alle berührten Kommunen und Kreise informiert, damit die danach mitgeteilten Sachverhalte bei der Entscheidung über den Verlängerungsantrag umfassend berücksichtigt werden konnten.
Mit den eingereichten Stellungnahmen wurden keine Tatsachen mitgeteilt, die zum Widerruf der Erlaubnis hätten führen müssen. Auch andere Widerrufsgründe sind nicht vorhanden.
Das Feld der Erlaubnis überdeckt ausschließlich Bereiche mit Kohleflözgestein, aus denen gegebenenfalls Gas ohne Anwendung der Fracking-Technologie gefördert werden kann. Die HammGas weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Projekt keine Frackingmaßnahmen geplant sind.
Die erteilte Aufsuchungserlaubnis gestattet dem Inhaber nicht, eine Erkundungsbohrung oder andere Arbeiten in der Örtlichkeit durchzuführen. Dafür sind gesonderte Anträge erforderlich. Erkundungsbohrungen wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erlaubt, die ganz konkret das ob und wie einer Suchtätigkeit regeln. Hier würden alle öffentlichen Belange und dabei insbesondere die Belange des Umwelt- und Grundwasserschutzes intensiv und gründlich geprüft.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: