Soziale Beratung von Geflüchteten in NRW
Zur Unterstützung von Geflüchteten in NRW will die NRW-Landesregierung für das kommende Haushaltsjahr 2021 insgesamt 35 Millionen Euro für die soziale Beratung von Geflüchteten zur Verfügung stellen.
Mit dem Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ schafft das Land NRW ein engmaschiges Beratungsangebot. Ziel ist es, die Geflüchteten sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes als auch in den Kommunen in ihrer sozialen Ausnahmesituation zu unterstützen.
Die geförderten Beratungsstellen bieten Hilfe und Orientierung bei Fragen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext und zu Themen wie Gesundheit und Familie. Neu ist die Förderung von Psychosozialen Erstberatungsstellen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes für besonders Schutzbedürftige.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die landesweit zuständige Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm. Unter dem Thema "Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW" finden Sie weitere Informationen zum Förderprogramm. Die notwendigen Anträge stehen dort im Downloadbereich zur Verfügung.
Für die verschiedenen Typen der Beratungsstellen stehen Kurzkonzepte und ein Stellenplan zur Verfügung, in welchem jeweils die Anzahl der Personalstellen und Standorte enthalten sind, für die eine Förderung beantragt werden kann.
Für den überwiegenden Teil der Projekte (bis auf die psychosozialen Erstberatungsstellen und die überregionalen Fachbegleitungen) kann eine zweijährige Förderung bis Ende 2022 beantragt werden.
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