Bezirksregierung
Arnsberg
31.08.2017
Bildende Kunst, Medienkunst und kultureller Film

Land fördert Projekte in kommunalen Museen

Für kommunale Museen stehen auch 2018 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.

Für kommunale Museen stehen auch 2018 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.

Der maximale Förderbetrag pro Antrag liegt zumeist bei 50.000 Euro. Die Mittel kommen aus dem Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Die Bezirksregierung Arnsberg berät Antragsteller aus dem Regierungsbezirk zu Förderrichtlinien und weiteren Details. Die Anträge müssen bis zum 03.11.2017 eingehen.

Fördervoraussetzung für Museen ist, dass sie die ICOM-Standards (International Council of Museums) erfüllen. Insbesondere werden Museen gefördert, die die Kunst bzw. Kunstschaffenden in NRW repräsentieren, auf (internationale) Kooperationen setzen, für den künstlerischen Dialog bedeutsam sind und spezielles Profil entwickeln. Projekte von anderen Trägern, z.B. Kunstvereinen, sollten innovativ sein, die kulturelle Bildung fördern und dem Dialog zwischen Kulturen und Generationen dienen.