UVP Verbund
Die Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) wird bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, Größe oder ihres Standortes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, vorgenommen.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gibt die zuständige Behörde das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.
Die UVP-Vorprüfungsergebnisse werden im Portal UVP Verbund, Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, eingestellt.
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