Talsperren
Aufgaben und Nutzung
Talsperren und sonstige Stauanlagen sind vom Menschen geschaffene Bauwerke, die das Wasser von Flüssen und Bächen, aber auch Sedimente, aufstauen oder speichern. Ihre wasserwirtschaftliche Bedeutung wird durch die vielfältigen Aufgaben und Nutzungszwecke unterstrichen. Sie dienen insbesondere
- der Versorgung von Menschen, Industrie und Gewerbe mit Trink- u. Brauchwasser,
- dem Schutz der Bevölkerung sowie von Sach- und Vermögenswerten vor Hochwasser,
- der Erhöhung der Wasserführung in den Gewässern bei Trockenzeiten,
- der Gewinnung von Energie durch Wasserkraft,
- der Erholung und Freizeit von Menschen im und am Wasser sowie
- dem Rückhalt und der Speicherung von absetzbaren Stoffen.
Stauanlagenaufsicht
Als Großbauwerke unterliegen Stauanlagen besonderen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Ab einer bestimmten Größenordnung oder Sicherheitsrelevanz stehen sie in Nordrhein-Westfalen unter Aufsicht der Bezirksregierungen. Diese Aufsicht umfasst die Genehmigung sowie die Bau- und Betriebsüberwachung bei neuen bzw. bestehenden Anlagen.
Im Rahmen von wasserrechtlichen Genehmigungen werden u. a. die Einhaltung der bau- und umweltrechtlichen Vorschriften geregelt, vorgelegte Planunterlagen überprüft und Baustellenkontrollen (Bauaufsicht) durchgeführt.
Wesentlicher Bestandteil der Betriebsüberwachung von Stauanlagen sind regelmäßige Überprüfungen vor Ort. Bei diesen Überprüfungen kontrollieren Mitarbeitende der Bezirksregierung den Zustand der Bauwerke, die Funktionstüchtigkeit der Betriebs- und Messeinrichtungen sowie die Beachtung der Betriebsvorschriften. Zur Überwachungsaufgabe zählt auch die Prüfung der von den Stauanlagenbetreibenden vorzulegenden Sicherheitsberichte und vertieften Überprüfungen. In diesen Unterlagen werden die Ergebnisse der Anlagenüberwachung jährlich sowie die Bemessungsgrundlagen und der Bauzustand der Anlagen in größeren Zeitabständen ausgewertet bzw. begutachtet.
Stauanlagen im Bezirk
Im Regierungsbezirk Arnsberg nimmt das Dezernat Wasserwirtschaft die Aufsicht für 78 Stauanlagen nach § 75 Landeswassergesetz NRW wahr:
- 35 Talsperren (davon 12 Vorsperren und 1 Ausgleichsweiher)
- 27 Hochwasserrückhaltebecken,
- 8 Staustufen (Wehre),
- 6 Sedimentationsbecken,
- 2 Pumpspeicherbecken
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