Abwasser kommunal
Die Kommunale Abwasserbeseitigung umfasst die in die Kanalisation abgeleiteten kommunalen Abwässer und ihre Behandlung in Kläranlagen.
Als kommunales Abwasser wird das Abwasser aus den drei wesentlichen Quellen bezeichnet:
- dem Abwasser der Privathaushalte
- den gewerblichen Abwässern von den an das kommunale Kanalnetz angeschlossenen Betrieben
- dem Niederschlagswasser, das, angereichert durch Fremd- und Schadstoffe von Dachflächen, Straßen, Parkplätzen etc., in die Kanalisation gelangt
Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt als Obere Wasserbehörde im Bereich der Kommunalen Abwasserbeseitigung auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) eine Vielzahl von Aufgaben wahr.
Genehmigung und Überwachung von Abwasseranlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU) zuständig für alle Abwasseranlagen in Kanalisationssystemen im Mischsystem und in den angeschlossenen Schmutzwasserkanälen, an die mehr als 2000 Einwohner angeschlossen sind. Bei allen anderen Abwasseranlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Wasserbehörden zuständig.
Zu den Aufgaben der Bezirksregierung gehören insbesondere die Genehmigung und Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen, Mischwasserbehandlungsanlagen) sowie die Prüfung der Planung und des Betriebes der Kanalisationsnetze.
Für diesen Bereich sind im Downloadbereich Merkblätter verfügbar, die Informationen über das Antrags-/Anzeigeverfahren und über die erforderlichen Inhalte enthalten.
Erlaubnis kommunaler und verbandlicher Abwassereinleitungen
Das Einbringen und Einleiten von Stoffen, wie beispielsweise Abwasser, in ein Gewässer stellt nach dem Wasserrecht eine Gewässerbenutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Menge und die Schädlichkeit des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich gehalten wird, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften vereinbar ist und die Abwasseranlagen so errichtet und betrieben werden, das die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine Einleitung gemäß der Abwasserverordnung (AbwV) sichergestellt ist.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung zuständig bei Mischwassereinleitungen aus Kanalisationsnetzen und bei Abwassereinleitungen aus Kläranlagen, an die mehr als 2000 Einwohner*innen angeschlossen sind. Die Zuständigkeit für die Einleitungen aus Trennsystemen und die Abwassereinleitung aus Kläranlagen und Mischsystemen, an die weniger als 2000 Einwohner*innen angeschlossen sind, liegt bei den Unteren Wasserbehörden.
Antragsvordrucke für Abwassereinleitungen aus Kläranlagen und Kanalisationen sind im Downloadbereich gespeichert.
Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten
Die Kommunen und die Abwasserverbände haben nach dem Landeswassergesetz NRW die Aufgabe, der Bezirksregierung Arnsberg ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen. Das ABK enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen bzw. verbandlichen Abwasserbeseitigung sowie eine zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Abwassermaßnahmen. Integraler Bestandteil dieser Konzepte sind die Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte (NBK).
Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Des Weiteren ist die Kommune oder der Abwasserverband verpflichtet, bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK der Bezirksregierung bis zum 31.03. des kommenden Jahres über die Änderungen der Umsetzung zu berichten.
Die Bezirksregierung Arnsberg begleitet und prüft in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde die Erstellung des ABK und die Umsetzung der Maßnahmen.
Regenbeckenkataster
Die Bezirksregierung Arnsberg führt ein Regenbeckenkataster (REBEKA). Das Kataster gehört zum Einleiterkataster ELKA, welches Bestandteil des elektronischen Wasserinformationssystems (ELWAS) ist. Über ELWAS sind die Daten aus dem Regenbeckenkataster für Kommunen, Verbände und die allgemeine Bevölkerung einsehbar. Die erforderlichen Daten werden von den Betreiberinnen und Betreibern der Abwasseranlagen durch die Wasserbehörden eingefordert. Dazu werden Vordrucke zur Verfügung gestellt, die im Downloadbereich verfügbar sind.
Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen
Die Bezirksregierung Arnsberg erarbeitet Stellungnahmen zu Förderanträgen nach dem Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ (ResA). Weiterhin werden Anträge zur Befreiung von der Abwasserabgabe fachtechnisch geprüft.
Zuständigkeiten im Bereich der Kommunalen Abwasserbeseitigung
Die Zuständigkeit im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung ist regional aufgeteilt. In einer Liste sind die jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse regional eingetragen.
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