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Pufferzonen der Wolfsterritorien Stegskopf und Senne-Eggegebirge
Ab dem 01.01.2022 ist die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer NRW zuständig.
Ab dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit für die Herdenschutzberatung, die Entschädigung von Wolfsrissen, die Förderung von Schutzzäunen und die Förderung des Kaufs ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen von den Bezirksregierungen zum Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gewechselt.
Dies betrifft auch alle Förderanträge, bei denen der Antragsteller bzw. die Antragstellerin noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten hat. Die schon gestellten Anträge werden von Seiten der Bezirksregierungen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
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